Der Schwerpunkt der diesjährigen Lehrgänge wird auf der Einführung der Regel zum Selbstpass liegen. Daher empfiehlt es sich, den Regeltext vorab durchzulesen, um der Präsentation und den Ausführungen besser folgen zu können. Die Auslegung und Anwendung der Regel erfolgt sehr eng am Text.
Regeltext zum „Selbstpass“ aus „Regeln für Feldhockey 2009/2010“
§ 13.1 Verbindliche Versuchsregel
Ort der Ausführung eines Freischlags:
a) Ein Freischlag muss nahe am Ort des Regelverstoßes ausgeführt werden.
„Nahe am Ort“ bedeutet innerhalb spielbarer Entfernung vom Ort des Regelverstoßes, ohne dass dies zu einem erheblichen Vorteil führt.
Der Ort der Ausführung eines Freischlags ist nach Regelverstößen der Verteidiger innerhalb ihres Viertelraums genauer einzuhalten.
b) Ein Freischlag für die angreifende Mannschaft, der 5 m oder näher vor dem gegnerischen Schusskreis verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die 5 m vom Schusskreis entfernt und dem Ort des Regelverstoßes am nächsten ist.
c) Ein Freischlag für die Verteidiger, der außerhalb ihres Schusskreises in einem Bereich von 15 m zur Grundlinie verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die bis zu 15 m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.
d) Ein Freischlag für die Verteidiger, der innerhalb ihres Schusskreises verhängt wird, muss an irgendeiner Stelle im Schusskreis oder an einer Stelle außerhalb des Schusskreises ausgeführt werden, die bis zu 15 m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.
§ 13.2 Verbindliche Versuchsregel
Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs (Einschlag, Abschlag und Ecke):
a) Der Ball muss ruhen.
b) Gegenspieler dürfen sich nicht näher als 5 m zum Ball befinden.
Hält ein Gegenspieler im Moment der Ausführung eines Freischlags den Abstand von 5 m nicht ein, darf er weder die Ausführung beeinflussen, noch den Ball spielen oder versuchen zu spielen. Die Ausführung muss in diesem Fall nicht verzögert werden und kann unverzüglich erfolgen.
c) Wird ein Freischlag für die angreifende Mannschaft innerhalb des gegnerischen Viertelraum ausgeführt, darf sich kein anderer Spieler als der Ausführende näher als 5 m zum Ball befinden.
d) Der Ball wird als Schiebeball oder mit einem Schlag ins Spiel gebracht.
e) Der Ball darf bei der Ausführung eines Freischlags nicht direkt absichtlich hoch gespielt werden.
f) Wird der Ball nach der Ausführung eines Freischlags vom ausführenden Spieler selbst weitergespielt, so müssen Ausführung und das Weiterspielen des Balls zwei voneinander getrennte Aktionen sein.
g) Der Ball muss sich nach Ausführung eines Freischlags mindestens 1 m fortbewegt haben, bevor er von einem Mitspieler des Ausführenden gespielt werden darf.
Der Ball muss sich nicht 1 m fortbewegt haben, bevor er vom Ausführenden selbst ein zweites Mal gespielt werden darf.
h) Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft im gegnerischen Viertelraum darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er nicht 5 m gespielt oder von einem anderen Spieler berührt wurde.
Spielt der ausführende Spieler den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter (ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat),
– darf er ihn beliebig oft weiterspielen,
– der Ball muss sich dabei aber mindestens 5 m bewegt haben, bevor
– der Ball vom Ausführenden in den Schusskreis geschoben oder geschlagen werden darf.
Alternativ:
– muss der Ball von einem anderen Spieler beider Mannschaften abgelenkt, geschlagen, oder geschoben worden sein, bevor der Ball in den Schusskreis eindringt, oder
– nachdem der Ball von einem anderen Spieler beider Mannschaften berührt wurde, darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen.
Alle Bestimmungen der Regel 13.2 gelten entsprechend für Freischlag, Mittelanstoß und Ausball (Einschlag, Abschlag und Ecke).
DHB: Spielt der ausführende Spieler den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter, muss er den Ball mindestens 5 m in jede beliebige Richtung bewegt haben, bevor er den Ball in den Schusskreis spielen darf. Als in den Schusskreis gespielt gilt auch ein hoch über den Schusskreis gespielter Ball.
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Zuletzt aktualisiert: 15. Juni 2010 von admin
Vorbereitung Schirilehrgang ,,Selbstpass”
Der Schwerpunkt der diesjährigen Lehrgänge wird auf der Einführung der Regel zum Selbstpass liegen. Daher empfiehlt es sich, den Regeltext vorab durchzulesen, um der Präsentation und den Ausführungen besser folgen zu können. Die Auslegung und Anwendung der Regel erfolgt sehr eng am Text.
Regeltext zum „Selbstpass“ aus „Regeln für Feldhockey 2009/2010“
§ 13.1 Verbindliche Versuchsregel
Ort der Ausführung eines Freischlags:
a) Ein Freischlag muss nahe am Ort des Regelverstoßes ausgeführt werden.
„Nahe am Ort“ bedeutet innerhalb spielbarer Entfernung vom Ort des Regelverstoßes, ohne dass dies zu einem erheblichen Vorteil führt.
Der Ort der Ausführung eines Freischlags ist nach Regelverstößen der Verteidiger innerhalb ihres Viertelraums genauer einzuhalten.
b) Ein Freischlag für die angreifende Mannschaft, der 5 m oder näher vor dem gegnerischen Schusskreis verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die 5 m vom Schusskreis entfernt und dem Ort des Regelverstoßes am nächsten ist.
c) Ein Freischlag für die Verteidiger, der außerhalb ihres Schusskreises in einem Bereich von 15 m zur Grundlinie verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die bis zu 15 m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.
d) Ein Freischlag für die Verteidiger, der innerhalb ihres Schusskreises verhängt wird, muss an irgendeiner Stelle im Schusskreis oder an einer Stelle außerhalb des Schusskreises ausgeführt werden, die bis zu 15 m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.
§ 13.2 Verbindliche Versuchsregel
Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs (Einschlag, Abschlag und Ecke):
a) Der Ball muss ruhen.
b) Gegenspieler dürfen sich nicht näher als 5 m zum Ball befinden.
Hält ein Gegenspieler im Moment der Ausführung eines Freischlags den Abstand von 5 m nicht ein, darf er weder die Ausführung beeinflussen, noch den Ball spielen oder versuchen zu spielen. Die Ausführung muss in diesem Fall nicht verzögert werden und kann unverzüglich erfolgen.
c) Wird ein Freischlag für die angreifende Mannschaft innerhalb des gegnerischen Viertelraum ausgeführt, darf sich kein anderer Spieler als der Ausführende näher als 5 m zum Ball befinden.
d) Der Ball wird als Schiebeball oder mit einem Schlag ins Spiel gebracht.
e) Der Ball darf bei der Ausführung eines Freischlags nicht direkt absichtlich hoch gespielt werden.
f) Wird der Ball nach der Ausführung eines Freischlags vom ausführenden Spieler selbst weitergespielt, so müssen Ausführung und das Weiterspielen des Balls zwei voneinander getrennte Aktionen sein.
g) Der Ball muss sich nach Ausführung eines Freischlags mindestens 1 m fortbewegt haben, bevor er von einem Mitspieler des Ausführenden gespielt werden darf.
Der Ball muss sich nicht 1 m fortbewegt haben, bevor er vom Ausführenden selbst ein zweites Mal gespielt werden darf.
h) Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft im gegnerischen Viertelraum darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er nicht 5 m gespielt oder von einem anderen Spieler berührt wurde.
Spielt der ausführende Spieler den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter (ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat),
– darf er ihn beliebig oft weiterspielen,
– der Ball muss sich dabei aber mindestens 5 m bewegt haben, bevor
– der Ball vom Ausführenden in den Schusskreis geschoben oder geschlagen werden darf.
Alternativ:
– muss der Ball von einem anderen Spieler beider Mannschaften abgelenkt, geschlagen, oder geschoben worden sein, bevor der Ball in den Schusskreis eindringt, oder
– nachdem der Ball von einem anderen Spieler beider Mannschaften berührt wurde, darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen.
Alle Bestimmungen der Regel 13.2 gelten entsprechend für Freischlag, Mittelanstoß und Ausball (Einschlag, Abschlag und Ecke).
DHB: Spielt der ausführende Spieler den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter, muss er den Ball mindestens 5 m in jede beliebige Richtung bewegt haben, bevor er den Ball in den Schusskreis spielen darf. Als in den Schusskreis gespielt gilt auch ein hoch über den Schusskreis gespielter Ball.
Kategorie: Allgemein, Hockeytalk
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